Allgemeine Geschäftsbedingungen über Software-as-a-Service Leistungen (SaaS)

Gültig ab 19.09.2017

1. Präambel

1.1. Kevin Veldscholten, Grabenstr. 39, 48703 Stadtlohn, ist der Entwickler und urheberrechtliche Eigentümer der Online Fahrschulplanersoftware „Fahrschulplaner“ (nachfolgend „Software“). Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung mit der Fahrschulen die Fahrstunden Ihrer Fahrschüler über das Internet unterstützt verwalten können. Kevin Veldscholten stellt diese Software im Wege des Fernzugriffs über das Internet („Software-as-a-Service“) bereit.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Software als SaaS-Lösung durch den Kunden.

1.3. Durch Ausfüllen der Registrierung und setzen des entsprechenden Häkchens stimmt der Kunde diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Software-as-a-Service Leistungen zu.

1.4. Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn Kevin Veldscholten diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.

1.5. Der Vertragsabschluss wird erst durch elektronische Bestätigung von Kevin Veldscholten verbindlich. Die Bestätigung enthält Angaben zum Namen der Software und zum Nutzungsumfang sowie gegebenenfalls zur Dauer des Testzeitraums. Kevin Veldscholten versendet diese Bestätigung nach Prüfung der Angaben des Kunden innerhalb von vier Werktagen.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung

2.1. Vertragsgegenstand ist die Gestattung der Nutzung der Software als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Kunden auf Servern, die im Auftrag von Kevin Veldscholten betrieben werden („Hosting“) gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs und dieser Vereinbarung und müssen separat vereinbart werden.

2.2. Die vertragsgegenständlichen Leistungen im Einzelnen ergeben sich aus der unter https://fahrschulplaner.info/preise abrufbaren tabellarischen Funktionsübersicht zur Software.

2.3. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Kevin Veldscholten.

3. Bereitstellung der Software, Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten, Störungen

3.1. Kevin Veldscholten ermöglicht dem KUNDEN die Nutzung der Software 7 Tage die Woche / 24 h täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit von 96% bezogen auf ein Jahr der Leistung am Übergabepunkt (§ 10). Ausgenommen ist der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung von Hardware und Software (geplante „Down-Zeit“) sowie Fälle gemäß nachfolgend § 13 (Haftung - Höhere Gewalt und sonstige von Kevin Veldscholten nicht zu vertretende Leistungshindernisse). Die geplanten „Down Zeiten“ sind bei der Bemessung der Vergütung bereits berücksichtigt; eine Minderung der geschuldeten Vergütung wegen geplanter „Down- Zeiten“ kommt nicht in Betracht.

3.2. Mit Vorankündigung von 5 Tagen kann Kevin Veldscholten die Leistungserbringung für einen vordefinierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchführen zu lassen. Kevin Veldscholten ist bemüht die Wartungsarbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mitteleuropäische Zeit / GMT) durchzuführen. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Software darf Kevin Veldscholten notwendige „Hotfixes“ mit einer vorherigen Ankündigung per E-Mail installieren und hierfür die Leistungserbringung unterbrechen. Vorangekündigte Unterbrechungen zu Wartungszwecken werden auf die Ermittlung der Verfügbarkeit nicht angerechnet.

3.3. Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die ihre Ursache im lokalen IT System des Kunden bzw. in einer Störung der Anbindung des Kunden an den vereinbarten Übergabepunkt (z.B. Leitungsausfall oder –störung bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern) haben, stellen keine Störung im vorgenannten Sinne dar.

3.4. Für Testzwecke eingerichtete Accounts können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Kevin Veldscholten gesperrt werden.

4. Funktionsumfang und Weiterentwicklung / Leistungsänderungen

4.1. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der tabellarischen Übersicht auf https://fahrschulplaner.info/preise. Die Nutzung der Funktionen der Software durch den Kunden setzt eine Zugriffsberechtigung auf die Software voraus, die ihrerseits den für den Anwender zur Verfügung stehenden Funktionsumfang beeinflusst.

4.2. Eine über den genannten Funktionsumfang hinausgehende Beschaffenheit der Software ist nicht geschuldet. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben.

4.3. Als wesentlichen Bestandteil des SaaS Angebots wird Kevin Veldscholten die Software kontinuierlich weiterentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen, sofern dadurch für den Kunden die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.

4.4. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von Kevin Veldscholten an den KUNDEN erfolgen. Entstehen für den KUNDEN durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den KUNDEN innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderungen erfolgen.

5. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

5.1. Kommt Kevin Veldscholten seinen vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.

5.2. Gerät Kevin Veldscholten mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Software in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 13. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Kevin Veldscholten eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der ANWENDUNG zur Verfügung stellt.

5.3. Kommt Kevin Veldscholten nach betriebsfähiger Bereitstellung der Software den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der die Software und/oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen.

5.4. Kevin Veldscholten hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall dem Anbieter nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass Kevin Veldscholten anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

6. Supportleistungen

6.1. Support-Anfragen können über das Kontaktformular (Kontakt) gestellt werden. Support-Anfragen sind Fragen an Kevin Veldscholten zur Software. Zum Support gehört die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellung zu technischen Problemen der SOFTWARE durch Kevin Veldscholten.

6.2. Feedback-Meldungen sind unabhängig von Support-Anfragen und können jederzeit per Email-Benachrichtigung an info[at]fahrschulplaner[dot]info abgegeben werden. Für diese reinen Feedback-Meldungen wird keine Reaktionszeit garantiert. Gemeldete und verifizierte Fehler werden unabhängig von der jeweiligen Meldung sobald wie möglich im Rahmen eines Systemupdates behoben.

7. Vertragspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.

7.2. Dem Kunden obliegt es in eigener Verantwortung,

  • die angebotenen Leistungen hinsichtlich seiner Anforderungen zu prüfen und sich dabei ggf. fachkundig beraten zu lassen;
  • dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von Kevin Veldscholten erforderlichen Mindestanforderungen die Kevin Veldscholten an die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind;
  • Hinweisen von Kevin Veldscholten zur Fehlervermeidung Folge zu leisten;
  • seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen.
  • die an Kevin Veldscholten übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig, mindestens jedoch einmal täglich, zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben gewährleisten zu können.

7.3. Der Kunde wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Kevin Veldscholten betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen.

7.4. Der Kunde soll Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen Kevin Veldscholten unverzüglich schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und Kevin Veldscholten bei der Fehlersuche aktiv unterstützen. Eine unterlassene Meldung hat keinerlei Einfluss auf die Gewährleistungsrechte des Kunden.

7.5. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist Kevin Veldscholten berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte bestehen. Kevin Veldscholten wird den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist Kevin Veldscholten unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die Kevin Veldscholten durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann Kevin Veldscholten dem Kunden zu den jeweils bei Kevin Veldscholten gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er Kevin Veldscholten den daraus entstehenden Schaden ersetzen und Kevin Veldscholten insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

7.6. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn Kevin Veldscholten ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.

7.7. Bei einem schwerwiegenden oder anderem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist Kevin Veldscholten berechtigt, nach ihrer Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die Kevin Veldscholten durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann Kevin Veldscholten dem Kunden zu den jeweils bei Kevin Veldscholten gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er Kevin Veldscholten gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

7.8. Der Kunde stimmt ausdrücklich der Zustellung von relevanten Informationen an die vom Kunden hinterlegte E-Mail zu. Hierzu gehören unter anderem Informationen über anstehende Updates und Fixes, allgemeine Neuerungen sowie Hinweise zur Nutzung.

8. Zugangsdaten

8.1. Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Kennwort und Passwort müssen zur Sicherheit nicht nur vor der erstmaligen Benutzung der Software, sondern auch sonst in regelmäßigen Abständen geändert werden. Der Kunde wird Kevin Veldscholten unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten.

9. Vergütung, Verzug

9.1. Die Höhe des für die vertragsgegenständlichen Leistungen monatlich geschuldeten Entgelts (Gebühr) ist im Vertrag, sofern nicht anders ausgewiesen, als Brutto- Endpreis angegeben. Die Gebühr wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist ausschließlich im Wege des Lastschriftverfahrens zahlbar und mit Ablauf des angegebenen Zahlungszieles zur Zahlung fällig.

9.2. Bei Zahlungsverzug kann Kevin Veldscholten die Leistungserbringung temporär bis zur Zahlung einstellen.

9.3. Kommt der Kunde

  • für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der Gebühr bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Gebühr oder
  • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Gebühr in Höhe von zwei Monatsgebühren in Verzug, so kann Kevin Veldscholten das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

9.4. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.

10. Nutzungsrecht und Nutzungsbeschränkungen

10.1. Kevin Veldscholten räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen des im Vertrag festgelegten Umfangs ein. Die Nutzung erfolgt durch Zugriff auf die Softwarefunktionalitäten via Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von Kevin Veldscholten genutzten Rechenzentrums zum Internet. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.

10.2. Falls der Kunde ein Testnutzer ist, gewährt Kevin Veldscholten eine einfache Lizenz, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf. Der Kunde kann eine bezahlte Lizenz für die Software erwerben, indem er den Bestellvorgang ausführt und seine Zahlungsdaten angibt.

10.3. Bei einer Zahlung via SEPA-Lastschrift gilt eine Verkürzung der Ankündigungsfrist: Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt. Der Kunde hat auf eine ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Entstehende Zusatzkosten der Banken bzw. Zahlungsdiensleister für Rücklastschriften durch fehlerhafte Kontoangaben, ungedeckte Konten, Lastschriftwiderspruch etc. sind durch den Kunden zu tragen.

11. Gewährleistung für bezahlte Lizenzen

11.1. Kevin Veldscholten gewährleistet nicht, dass die Software Ihren Anforderungen entspricht oder dass Ihre Nutzung der Software ohne Unterbrechungen erfolgt. Kevin Veldscholten übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck.

11.2. Sind die von Kevin Veldscholten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird Kevin Veldscholten innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach Wahl von Kevin Veldscholten nachbessern oder erneut erbringen.

11.3. Unwesentliche Mängel können im Rahmen des üblichen Geschäftsganges durch die Bereitstellung von Updates oder Releases einer neuen Version der Software behoben werden.

11.4. Bei Weiterbestand der Mängel nach der angemessenen Nachbesserungsfrist, steht es dem Kunden frei das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder die Gebühren für die Nutzung der Software zu reduzieren.

11.5. Diese Ziffer regelt Kevin Veldscholten’s vollständige Haftung und die alleinigen Ansprüche des Kunden bezüglich jeglichen Fehlers in der Software.

12. Gewährleistung für Test-Lizenzen

12.1. Die Software wird in ihrem gegenwärtigen Zustand zur Verfügung gestellt. Kevin Veldscholten übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software störungs- oder fehlerfrei verwendet werden kann. Sofern Kevin Veldscholten Mängel der Software arglistig verschwiegen hat, ist Kevin Veldscholten verpflichtet, den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Sämtliche weiterreichende Gewährleistung von Kevin Veldscholten für Test- Software ist ausgeschlossen.

13. Haftung

13.1. Kevin Veldscholten haftet dafür, dass die Software für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist, während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist, insb. frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

13.2. Kevin Veldscholten haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, abschließend wie folgt:

13.3. Kevin Veldscholten haftet für einen von Kevin Veldscholten zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt. Bei einem von Kevin Veldscholten zu vertretenden Sachschaden ersetzt Kevin Veldscholten den Aufwand für die Wiederherstellung oder Neubeschaffung der Sachen bis zu einem Betrag in Höhe von einer jährlichen Nutzungsgebühr. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

13.4. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

13.5. Weitergehende und andere als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Recht, sind ausgeschlossen, soweit nicht im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften weitergehend gehaftet wird.

14. Datenschutz, Datensicherheit

14.1. Soweit Kevin Veldscholten auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Abs. 5 BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Kevin Veldscholten wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner schriftlich vereinbaren, soweit dies gemäß § 11 Abs. 2 BDSG oder sonstiger Rechtsnormen notwendig ist.

14.2. Es besteht Übereinstimmung, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne "Herr der Daten" bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihm genutzter Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. Kevin Veldscholten und alle auf seiner Seite an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für den Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich der Kunde.

14.3. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach §5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

14.4. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Kevin Veldscholten von Ansprüchen Dritter frei. Kevin Veldscholten ist in Bezug auf solche Daten ausschließlich im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung tätig.

14.5. Kevin Veldscholten wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

14.6. Kevin Veldscholten kann Unteraufträge vergeben, hat aber jedem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen, die sich aus dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben.

14.7. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 8 bestehen, so lange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich von Kevin Veldscholten liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

14.8. Bei Fragen zum Datenschutz erreichen Sie mich unter datenschutz[at]fahrschulplaner[dot]info

15. Vertragslaufzeit, Kündigung

15.1. Der Vertrag tritt mit der Bestätigung durch Kevin Veldscholten in Kraft. Die Laufzeit ist unbeschränkt und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.

15.2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern mit folgenden Fristen gekündigt werden: Kevin Veldscholten kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

15.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei der Nutzung der Standard-Version behält sich Kevin Veldscholten das Recht vor, bei Nichtnutzung oder Inaktivität eines Accounts diesen mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen und die hinterlegten Daten von seinen Servern zu entfernen.

15.4. Kündigt der KUNDE einen Vertrag vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit, wird die Restgebühr nicht – auch nicht anteilig - erstattet.

15.5. Bei der Standard Variante behält sich Kevin Veldscholten bei Nichtnutzung des Systems vor, den jeweiligen Account mit einer entsprechenden Vorankündigung von 30 Tagen zu sperren und die hinterlegten Daten von seinen Servern zu entfernen.

15.6. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben über die Lizenz Verwaltung unter Einstellungen zu erfolgen, um wirksam zu sein.

15.7. Soweit nicht anders angegeben, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf einer Periode automatisch um die gleiche Laufzeit.

16. Nebenabreden, Schriftformerfordernis

16.1. Der Vertrag und seine Anlagen regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten. Nebenabreden sind nicht getroffen.

16.2. Die nach den vertraglichen Regelungen vorgesehenen sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen und Erklärungen einer Vertragspartei können grundsätzlich an die Online-Adresse der anderen Vertragspartei wirksam übermittelt werden.

16.3. Einseitige Änderungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen durch Kevin Veldscholten werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Kunden von Kevin Veldscholten schriftlich bekannt gegeben worden sind, der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich schriftlich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist.